Große Anfrage

 

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Heimaufsicht

 

 

 

 

 

 

Wir fragen den Senat:

 

1) Welche Aufgabenveränderungen bzw.. welche neuen Aufgabenschwerpunkte für die Heimaufsicht ergeben sich aus der Neufassung des Heimgesetzes und dem Pflege­Qualitätssicherungsgesetz aus dem Jahr 2001?

 

2) Welche wesentlichen Gründe sprechen für die unmittelbare Anbindung der Heimaufsicht an das Landesamt für Gesundheit und Soziales statt an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz? Wie viele Einrichtungen fallen unter die Zuständigkeit der Heimaufsicht?

 

3) Welche sächlichen, personellen und organisatorischen Verbesserungen für die Heimauf­sicht konnten seit Bestehen einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirksamt Tempel­hof-Schöneberg ab dem 01.01.2003 erreicht werden?

 

4) Welche Bedeutung misst der Senat der'' Heimaufsicht im Rahmen des Verbraucherschut­zes bei? Wie will der Senat sicher stellen, dass insbesondere Heimbewohner sowie de­ren Angehörige bzw. Betreuer stärker als bisher über die Arbeit der Heimaufsicht infor­miert werden?

 

5) Welche konkreten Vorstellungen bestehen für die Rolle der Heimaufsicht in Abgrenzung zu den gesetzlichen Aufgaben der Pflegekassen und des Sozialhilfeträgers? Wie soll sich nach dem Willen des Senats die zukünftige Zusammenarbeit der Heimaufsicht speziell mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen entwickeln?

 

6) Auf welche Weise will der Senat sicherstellen, dass die Heimaufsicht dauerhaft über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags verfügt?

 

7) Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Heimaufsicht, (mögliche) Defizite in der Bearbeitung von Beschwerden, bei den jährlich vorgesehenen nicht anlassbezogenen Prüfungen sowie hin­sichtlich der Beratungsverpflichtung gegenüber Trägern abzubauen und in der Zukunft zu verhindern? Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für den Aufbau eines effektiven Reklamationsmanagements erforderlich?

 

8) Welche Ergebnisse der Arbeit der Heimaufsicht sind durch den Tätigkeitsbericht gern. § 22 Abs. 3 Heimgesetz für die Jahre 2002/3 dokumentiert worden? Welchen Daten zu den Einrichtungen in Berlin misst der Senat in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung bei?

 

9) Welche Zielvorstellung bestehen auf Seiten des Senats für die Arbeit der Heimaufsicht in den Jahren 2005 und 2006? Ist u.a. geplant dass Aufgabenspektrum der Heimaufsicht zu erweitern, z.B. um die Zuständigkeit für Einrichtungen die unter die Rahmenvereinbarung gern. § 93 BSHG fallen?

Berlin, den 23. September 2004

 

 

 

 

 

Müller  Radziwill  Sarants-Aridas

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Liebich  Simon

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS

 

 

 

Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq