Große Anfrage
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
Heimaufsicht
Wir fragen den Senat:
1) Welche Aufgabenveränderungen bzw.. welche neuen
Aufgabenschwerpunkte für die Heimaufsicht ergeben sich aus der Neufassung des
Heimgesetzes und dem PflegeQualitätssicherungsgesetz aus dem Jahr 2001?
2) Welche wesentlichen Gründe sprechen für die unmittelbare Anbindung
der Heimaufsicht an das Landesamt für Gesundheit und Soziales statt an die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz? Wie viele
Einrichtungen fallen unter die Zuständigkeit der Heimaufsicht?
3) Welche sächlichen, personellen und
organisatorischen Verbesserungen für die Heimaufsicht konnten seit Bestehen
einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab dem
01.01.2003 erreicht werden?
4) Welche Bedeutung misst der Senat der'' Heimaufsicht im Rahmen des
Verbraucherschutzes bei? Wie will der Senat sicher stellen, dass insbesondere
Heimbewohner sowie deren Angehörige bzw. Betreuer stärker als bisher über die
Arbeit der Heimaufsicht informiert werden?
5) Welche konkreten Vorstellungen bestehen für die Rolle der
Heimaufsicht in Abgrenzung zu den gesetzlichen Aufgaben der Pflegekassen und
des Sozialhilfeträgers? Wie soll sich nach dem Willen des Senats die zukünftige
Zusammenarbeit der Heimaufsicht speziell mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen
entwickeln?
6) Auf welche Weise will der Senat sicherstellen,
dass die Heimaufsicht dauerhaft über die notwendigen finanziellen und personellen
Ressourcen für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags verfügt?
7) Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Heimaufsicht, (mögliche) Defizite in der Bearbeitung von Beschwerden, bei den
jährlich vorgesehenen nicht anlassbezogenen Prüfungen sowie hinsichtlich der
Beratungsverpflichtung gegenüber Trägern abzubauen und in der Zukunft zu
verhindern? Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für den Aufbau
eines effektiven Reklamationsmanagements erforderlich?
8) Welche Ergebnisse der Arbeit der Heimaufsicht sind
durch den Tätigkeitsbericht gern. § 22 Abs. 3 Heimgesetz für die Jahre 2002/3
dokumentiert worden? Welchen Daten zu den Einrichtungen in Berlin misst der
Senat in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung bei?
9) Welche Zielvorstellung bestehen auf Seiten des Senats für die Arbeit
der Heimaufsicht in den Jahren 2005 und 2006? Ist u.a. geplant dass
Aufgabenspektrum der Heimaufsicht zu erweitern, z.B. um die Zuständigkeit für
Einrichtungen die unter die Rahmenvereinbarung gern. § 93 BSHG fallen?
Berlin,
den 23. September 2004
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Müller Radziwill Sarants-Aridas und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD |
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Liebich Simon und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS |
Ausschuss-Kennung
: GesSozMiVergcxzqsq